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Kostenträger bei stationären Behandlungen sind die Deutsche Rentenversicherung, die gesetzlichen Krankenkassen, private Krankenkassen und Selbstzahler. Die Klinik ist beihilferechtlich anerkannt. Zur Aufnahme ist eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme erforderlich.
Eine Rehabilitationsmaßnahme wird in der Regel durch den niedergelassenen Arzt beim Kostenträger beantragt. Auskünfte zum Antragsverfahren erteilt der zuständige Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse.
Anschlussrehabilitationen (AHB) werden im Allgemeinen durch die behandelnde eine Akutklinik eingeleitet. Der Arzt und der Sozialdienst dieser Klinik füllen die Anträge aus und leiten Sie an den zuständigen Kostenträger weiter.
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Anschrift
Sinntalklinik
Wernarzer Straße 12 | 97769 Bad Brückenau
Telefon: 09741 86-0 | Fax: 09741 86-100
Fax Chefarztsekretariat: 09741 86-200